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Bauschuttentsorgung – keine Fehler bei der Abfallentsorgung!

Überall, wo gebaut wird fallen Unmengen an unterschiedlichen Abfallprodukten an. Dabei macht es gar keinen Unterschied, ob es sich um private oder gewerbliche Bauprojekte handelt. Der einzige Unterschied mag einzig in der anfallenden Menge liegen. Bei gewerblichen Bauprojekten fallen in der Regel viel mehr Abfallprodukte an, als dies der Fall bei privaten Baustellen ist. Dass alle anfallenden Abfallprodukte vorschriftsmäßig entsorgt werden müssen, steht außer Frage. Bauschutt muss, dem Gesetz nach, ganz klar von gemischten Bauabfällen, ätzenden Materialien, teerhaltigen Abfallprodukten, Glaswolle u. ä. getrennt werden.

Bauschutt-Transporte Ernst Pindel in Rotthalmünster
Verschiedene Transporter für Bauschutt und Abfall

Welche Abfallprodukte zählen zum Bauschutt?

Es gibt ganz klare Vorschriften, was alles zum Bauschutt gehört. Mauerwerk, Ziegelsteine, reiner Dachziegel, Mörtel- und Putzreste sowie Waschbecken und Toiletten zählen beispielsweise zum Bauschutt. Anders sieht es allerdings mit Tapetenresten, Kabel- und Rohrresten (bis zu einem Meter), Holzresten (auch Holzsplitter, Sägespäne), Parkett, Laminat, bestimmten Metallresten wie Heizkörper, Fensterrahmen mit Glasresten, Türen, Kunststoffe, Verpackungen u. ä. – all diese Stoffe zählen zu den gemischten Bauabfällen und müssen vom allgemeinen Bauschutt getrennt werden. Dann gibt es auch viele weitere Abfallprodukte, die weder zum Bauschutt, noch zu gemischten Bauabfällen gezählt werden können. Darunter fallen beispielsweise Sonderabfälle, Dachpappe, Asbest, Hausmüll, Autoreifen, Isolier- und Dämmstoffe, Farb- und Lackeimer, diverse flüssige Stoffe, Gips- und Gipskartonplatten, Gasbeton bzw. Ytong, Styroporreste und vieles mehr.

Unvorschriftsmäßige Abfallentsorgung ist strafbar

Bereits die bloße Trennung in drei grobe Kategorien: Bauschutt, gemischte Bauabfälle und alles andere zeigt, wie wichtig eine vorschriftsmäßige Abfalltrennung in Deutschland ist. Als Baustellenverantwortlicher müssen Sie dafür Sorge tragen, dass alle gesetzlichen Vorschriften bei der Müllentsorgung eingehalten werden. Werden beispielsweise teerhaltige Baustoffe nicht ordnungsgemäß untersucht und entsorgt, können Sie, als Baustellenverantwortlicher, dafür haftbar gemacht werden. Wie gut kennen Sie sich mit ordnungsmäßiger Abfallentsorgung aus? Wissen Sie, dass beispielsweise Glaswolle immer zuerst in Säcke gepackt werden muss, bevor Sie diese in einen Container werfen dürfen? Und wie sieht es mit anderen gefährlichen Abfallmaterialien und Abfallstoffen aus? Wissen Sie, was wie entsorgt werden darf?

Sobald Sie nicht eindeutig wissen, welche Materialien, Stoffe und Abfallprodukte wie entsorgt werden müssen, sollten Sie sich an einen erfahrenen und kompetenten Abfallentsorgungsdienst wenden. Wenden Sie sich direkt an Ernst Pindel Containerdienst in Rotthalmünster – Ihren kompetenten Ansprechpartner rund um zuverlässige und vorschriftsmäßige Abfallentsorgung.

Sie benötigen einen Abfallcontainer? Sie brauchen eine Sonderreinigung? Der Bauschutt soll ordnungsgemäß entsorgt und recycelt werden? Rufen Sie uns an. Ernst Pindel Containerdienst in Rotthalmünster trennt Ihren Bauschutt und sorgt für eine ordnungsmäßige Entsorgung aller Abfallprodukte. Testen Sie uns – jetzt!

Bauschutt-Transporte Ernst Pindel in Rotthalmünster

Der Containerdienst Ernst Pindel ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner, wenn es um die Entsorgung geht!

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